
Es kommt nicht selten vor, dass ich Emails mit der Frage erhalte, welche Möglichkeiten es gibt professionell Kundengelder zu verwalten oder verwalten zu lassen, welche regulatorischen Voraussetzungen man hierzu erfüllen muss, etc.
In den folgenden Artikeln wollen wir uns diesen Fragen detailliert widmen, einen Blick auf rechtliche Aspekte werfen, welche Möglichkeiten für profitable Trader bestehen Vermögensverwaltungslösungen anzubieten oder auch welche Möglichkeiten für Investoren bestehen, in solche Lösungen zu investieren und hier ganz besonders nicht „die Katze im Sack zu kaufen“, sondern zu wissen, in was man investiert.
Voraussetzungen für Vermögensverwalter/Anbieter von Managed Accounts
Bevor man so etwas wie eine Vermögensverwaltung/Managed Account in Deutschland überhaupt anbieten kann, benötigt man aus regulatorischer Sicht eine entsprechende Zulassung.
Hierzu das Statement von der Webseite der BaFin:
Jeder, der in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagenkreditinstituts erteilt die Europäische Zentralbank (EZB) in Abstimmung mit der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde. Grundlage hierfür sind die §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 der SSM-Verordnung. Für die Erteilung der Erlaubnis, sonstige Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen, ist die BaFin zuständig (§§ 32, 33 KWG).
Quelle: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/zulassung_node.html