
Im Jahr 2018 gab es eine einschneidende Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (kurz: ESMA), deren Folgen die CFD-Branche bis heute spürt.
Noch einmal zur Erinnerung: insbesondere die folgenden Punkte sind laut ESMA seit dem 01. August 2018 für in der EU ansässige CFD-Broker in Bezug auf Privatanleger einzuhalten:
Limitierung des zur Verfügung gestellten Hebels
(30 : 1 auf Forex-Majors, 20 : 1 auf Forex-Minors, 20 : 1 auf Haupt-Index-CFDs (DAX, Dow, etc.) und Gold-CFDs, 10 : 1 auf andere Rohstoffe, 5 : 1 auf Einzelwerte/Aktien-CFDs und andere Basiswerte, 2 : 1 auf Kryptowährungen)
Keine Nachschusspflicht für Privatanleger
Margin-Glattstellungsschutz in Höhe von 50%
Verbot sämtlicher Bonusprogramme
Veröffentlichung von Risikohinweisen, die einen auf die letzten 12 Monate bezogenen Verlustsatz enthalten
Die Begründung für die ESMA-Entscheidung: besonders im Privatanlegerbereich hat die CFD-Branche in den vergangenen Jahren einen enormen Zulauf gesehen und freut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit (laut CFD-Verband ist das Handelsvolumen im CFD-Bereich in Deutschland von 283.4 Mrd. Euro in Q1/2013 auf 616.8 Mrd. Euro in Q1/2018 gestiegen).
Laut ESMA handelt es sich aber um komplexe Produkte, die primär zu spekulativen Zwecken genutzt werden und in der Mehrzahl der Fälle zu empfindlichen Verlusten unter Privatanlegern führen.
Infolgedessen war der ESMA auch mehr und mehr die aggressive Vermarktung von CFDs ein Dorn im Auge.